Banada Avkattan bu yazi geldi siz olsaniz bu durumda ne yapardiniz?


Sehr geehrter Herr,



ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 05.01.2017. Da ich mich bis zum 09.01.2017 im Urlaub befand, war mir eine frühere Rückmeldung leider nicht möglich. Folgendes kann ich zu Ihren Fragen mitteilen:



- Um Ihre Ansprüche korrekt berechnen zu lassen, benötige ich grundsätzlich alle Zinsbescheinigungen seit Beginn der Darlehen. Diese erhalte ich von der LBBW zugeschickt, sobald die seitens der LBBW geforderten Beträge, wie bereits in meinem letzten Schreiben mitgeteilt, an die LBBW gezahlt wurden.

- Da alle drei Darlehensverträge beendet sind, sind die Erfolgsaussichten derzeit nicht schlussendlich absehbar. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Wochen einige Entscheidungen getroffen, die die Erfolgsaussichten hinsichtlich des Widerrufs von beendeten Darlehensverträgen verringert, diese jedoch nicht aussichtslos werden lässt. Dem Bundesgerichtshof zufolge ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung zu fällen, wobei das Datum des Vertragsschlusses, das Datum der Rückzahlung und das Verhalten der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit und danach in eine Abwägung einzubeziehen sind. Ob sich hieraus ergibt, dass in Ihrem Fall das Widerrufsrecht nach Rückzahlung des Darlehens verwirkt gewesen wäre und Sie somit keine Aussicht auf Erfolg in den vorgenannten Mandaten haben, ist aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte nicht feststellbar. Grundsätzlich schätze ich Ihre Erfolgsaussichten auf 40%.

- Für den Prozess müssten Sie außer den Kosten für den Finanzmathematiker (ca. 110,00 EUR pro Vertrag) und den Kosten für die Zinsbescheinigungen (ca. 250,00 EUR) nichts weiter bezahlen, da Ihre Rechtsschutzversicherung, wie Ihnen bereits mitgeteilt, die Deckung für alle vorgenannten Mandate erteilt hat. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben würde diese ebenfalls noch anfallen. Ob eine solche vereinbart wurde, ist mir nicht bekannt.



Sofern Sie daher wünschen, dass die Angelegenheiten weiter verfolgt werden und Ihre Ansprüche berechnet werden, bitte ich Sie, die seitens der LBBW geforderten Beträge zu bezahlen und mir dies kurz mitzuteilen.



Dem Schreiben Ihrer Rechtsschutzversicherung vom 01.09.2016 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung noch die Mitteilung des Baujahres der von Ihnen erworbenen Immobilie sowie die Überlassung des Kaufvertrages der Immobilie wünscht. Sofern sich hieraus nicht ergibt, dass Sie einen Neubau erworben haben oder das sie ihn selbst errichtet haben, wird die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung weiterhin aufrecht erhalten bleiben.



Ich bitte um Mitteilung des Baujahres der Immobilie sowie des um Überlassung des Kaufvertrages für das Grundstück.



Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwalt