"Bei allen Neuanträgen ist ab dem 1.1.2016 die Steuer-ID zwingend erforderlich. Bei laufenden Kindergeldzahlungen ändert sich erst einmal nichts."
"Bei allen Neuanträgen ist ab dem 1.1.2016 die Steuer-ID zwingend erforderlich. Bei laufenden Kindergeldzahlungen ändert sich erst einmal nichts."
Konu Egal77 tarafından (12 Kasım 2015 Saat 19:30 ) değiştirilmiştir.
Şu anda 1 kullanıcı bu konuyu görüntülüyor. (0 kayıtlı ve 1 misafir)