Finanzamt yemek , ulaşım ve giyim karşılamıyor ..
birde miras kaldıysa o zaman da geçerli değil
Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt:
- Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
- Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
- Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung
Abzugsfähige Bestattungskosten sind z. B. die Kosten für:
- Arzthonorar für Leichenschau
- Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze, Sträuße als Grabbeigabe)
- Bestattungsunternehmen (z.B. Abwicklung aller Formalitäten, Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung, Organisation)
- Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Tageszeitungen, Vereinsblättern etc., Briefe, Karten sowie Danksagungen)
- Fahrtkosten (z.B. Fahrten, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Erledigung der Formalitäten)
- Friedhofsverwaltung (z.B. Gebühren für Beisetzung, Trauerfeier, Nutzungsgebühr Grabstelle)
- Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung)
- Grabpflege
- Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Einfassung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung)
- Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art
- Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr)
- Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung)
- Sargträger
- Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten)
- Sterbehemd
- Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.)
- Trauerredner
- Überführungen
- Schmuckurnen