Zitat:
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Lohnsteuer unterliegen abhängig Beschäftigte mit ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. In Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitslohns und von persönlichen Verhältnissen wird die Lohnsteuer berechnet und durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Im Rahmen der jährlichen Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer wird die bereits gezahlte Lohnsteuer mit der errechneten Steuerschuld verrechnet. In den meisten Fällen kommt es zur teilweisen Rückzahlung der bereits abgeführten Lohnsteuer.
"...Der Unterschied liegt nur in der Erhebungsform. die Lohnsteuer ist die "einkommensteuervorauszahlung" die einem direkt vom Lohn abgezogen wird. Daher der name...."
Als Nebenjob wir in der Regel der 450 Euro Job bezeichnet, der vom AG pauschal mit 2 % Steuern besteuert wird.
Selbständige Arteit i Nebenjob olarak yazdigini görmedim, zaten adi üstünde Nebenjob,Selbständige Arbeit ist selbständige Arbeit und kein Nebenjob .