Almanya da öyle bir şey yok ... kabul etme etmeme gibi bir lüksün yok
bir senede ayrı yaşaman gerek veya karşı tarafın kabul etmesi gerek
Hilfescheinantrag http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
§ 1565 BGB geregelt. Es heißt dort: (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft
der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden,
wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen,
eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 BGB definiert die Vermutung für das Scheitern einer Ehe:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist,
wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist,
wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.