Der Berechtigte muss eine Erklärung abgeben, dass er nicht mehr beschäftigt ist und keine abhängigen Leistungen bezieht.
Hat der Berechtigte seinen Wohnsitz somit weiterhin in Deutschland, benötigt der türkische Träger, sofern auch türkische Beitragszeiten vorhanden sind, für sein Rentenverfahren die Formblätter TR 2, TR 4, TR 7 und gegebenenfalls TR 12. Nach Bearbeitung des Antrages und Gewährung einer Rente unter Berücksichtigung nachentrichteter Beiträge nach dem Gesetz Nr. 3201 teilt er dies künftig mit Formblatt TR 7 mit. Im Formblatt TR 4 werden aber grundsätzlich nur die türkischen Zeiten bestätigt, die nach dem SVA-Türkei zu berücksichtigen sind.(Deutsche Rentenversicherung dan alıntıdır) yanı anlaşılan Deutsche Rentenversicherung kurumunun Türkiye’deki emeklilikten haberi oluyor. Gerisi aslında kısa bir yol bu bilgileri Krankenversicherung ve Finanzamta bildirmek.