Hocam illaki telefonla görüşmene gerek yok araba çalışırken ve hareket halindeyken elinde tut yetiyor
birde 3 Polis şahit sen hakim olsan kime inanırsın ?
§ 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dabei ist voll*kommen gleichgültig, um welche der zahlreichen Handy*funk*tionen es geht.
Verboten ist also nicht nur das Telefonieren als solches. Auch das Speichern, Verarbeiten und Darstellen von Daten ist tabu,
sprich: die Nutzung von Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spiele*funk*tionen.