Kabelanschluss Mietvertag ın ( Nebenkosten) bir parçasıdır ödemek zorundadır ..
Der Mieter ist nicht befugt, die Betriebskostenposition „Kabelgebühren“ einfach aus der Abrechnung herauszustreichen,
weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluss hat
(AG Charlottenburg v. 13.1.2005 – 214 C 426/04 -, MM 05, 147; AG Schöneberg v. 17.11.2004 – 103 C 350/04 -, GE 04, 1595).
Hierzu bedarf es einer Änderung des Mietvertrages im beiderseitigen Einverständnis.