Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden und besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs.
Jeder Teilnehmer muss pro Unterrichtsstunde 1,20 Euro zahlen – also insgesamt 792 Euro. Den Rest übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ist die Teilnahme an einem solchen Integrationskurs verpflichtend, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Sind die Kosten auch bei einer freiwilligen Teilnahme absetzbar?
Nein, denn bei einer freiwilligen Teilnahme an einem Integrationskurs sind die Kosten aus rechtlichen Gründen nicht zwangsläufig entstanden – also auch nicht absetzbar