Dürfen Hartz IV-Empfänger ein Auto besitzen?

Auch Autos gehören zum Vermögen eines Menschen. Doch die Jobcenter rechnen dieses Vermögen nicht auf die Hartz IV-Leistung an, solange der Wagen „angemessen“ ist. „Das bedeutet: Das Auto darf nicht mehr als 7.500 Euro wert sein. Ein Wagen unter diesem Betrag steht jedem erwerbsfähigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zu.