Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]
DMCA.com Protection Status

vavoo


NOTICE Notice: This is an old thread. It was started 3162 days ago, there may be recent replies. Consider making a new thread before posting.
Toplam 9 adet sonuctan sayfa basi 1 ile 9 arasi kadar sonuc gösteriliyor

Konu: Vollzeitjob yaptiibta Kindergeld alabilirmiyim ?

Konulanmış Görüntüleme

önceki Mesaj önceki Mesaj   sonraki Mesaj sonraki Mesaj
  1. #8
    Tecrübeli Üye
    Üyelik tarihi
    20 Ağustos 2015
    Mesajlar
    173
    Ettiği Teşekkür
    109
    30 mesaja 60 teşekkür aldı
    Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium
    Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.

    Kinder mit Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium
    Sollten volljährige Kinder bereits über eine Ausbildung bzw. ein absgeschlossenes Studium verfügen und auf einen weiteren Ausbildungsplatz warten, sich in einer weiteren Ausbildung oder der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildung befinden, erhalten Kindergeld nur, wenn die Erwerbstätigkeit, der sie nachgehen, unschädlich ist. Unschädlich für den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder ist die Erwerbstätigkeit dann, wenn:

    es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung)
    es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job)
    die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet
    In den nachfolgenden Absätzen finden Sie die Bedingungen, unter denen das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, gezahlt wird.

    Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr
    Grundsätzlich ist eine Förderung durch Kindergeld nur bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Für die Jahrgänge 1981 bis 1983 gab es eine Übergangsregelung, die nach dem Geburtstag wie folgt gestaffelt war:

    bis einschließlich 01.01.1982 geboren: bis Vollendung des 27. Lebensjahres
    zwischen 02.01.1982 und 01.01.1983 geboren: bis Vollendung des 26. Lebensjahres
    ab 02.01.1983 geboren: bis Vollendung des 25. Lebensjahres
    Diese Übergangsregelung ist allerdings letztmalig in 2010 ausgelaufen, wenn man Jahrgänge von 1982 und einen möglichen, abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst (ab 01.07.2011 ausgelaufen) berücksichtigt.

    aslankral arkadasim

    aynen öyle

    sana katiliyorum.....2011 yilinda freigrenze kaldirildi

    Alıntı hOrOz Nickli Üyeden Alıntı Mesajı göster
    Kindergeld trotz Vollzeitjob
    Auch wenn Kinder über 18 Jahre grundsätzlich die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen,
    besteht kein Kindergeldanspruch, wenn sie Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 Euro im Kalenderjahr haben.
    bu yalnis arkadasim
    8004 euroluk freigrenze 2011 yilinda kaldirilmistir
    Konu Memoli1976x tarafından (23 Eylül 2015 Saat 17:47 ) değiştirilmiştir.

  2. Paparazi39 üyemize teşekkür edenler:

Konu Bilgileri

Bu Konuya Gözatan Kullanıcılar

Şu anda 1 kullanıcı bu konuyu görüntülüyor. (0 kayıtlı ve 1 misafir)

Bu Konu için Etiketler

Yetkileriniz

  • Konu Acma Yetkiniz Yok
  • Cevap Yazma Yetkiniz Yok
  • Eklenti Yükleme Yetkiniz Yok
  • Mesajınızı Değiştirme Yetkiniz Yok
  •  
Yukari Çik