Selbst bewohnen
Wenn Sie mindestens drei Jahre selbst in der gekauften Immobilie gewohnt haben,
können Sie diese danach steuerfrei verkaufen. Voraussetzung dafür ist,
dass Sie im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor in diesem Haus gewohnt haben.
Berechnung der Spekulationssteuer
Gehen wir davon aus, dass Sie eine Immobilie für 300.000 Euro innerhalb der Zehn-Jahres-Frist veräußern.
Sie können dabei Kosten von 10.000 Euro für Reparaturen geltend machen und hatten Anschaffungskosten nach Abzug von AfA bei der vermieteten Immobilie von 250.000 Euro.
Ihr zu versteuernder Gewinn betrug dann 40.000 Euro und Ihr Steuersatz beträgt 40 Prozent.
In diesem Fall müssen Sie 16.000 Euro an Spekulationssteuer bezahlen.