Liegt ein Gewerbe vor, langt der Fiskus gleich mit drei Steuern zu. Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbe*steuer anfallen.
Einkommensteuer. Auf jeden Euro zusätzlichen Gewinns aus gewerb*lichem Online*handel fällt Einkommensteuer an,
wenn das gesamte Einkommen über dem Jahres*grund*frei*betrag von derzeit 8 354 Euro liegt.
Für Arbeitnehmer, die online nebenbei gewerbs*mäßig verdienen, sind bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei.
Höhere Neben*einkünfte müssen sie aber in ihrer Steur*erklärung angeben.
Weitere Steuern muss ein Klein*unternehmer bis zu einem Umsatz von 17 500 Euro brutto nicht zahlen.
Umsatz*steuer. Über*steigen die Umsätze 17 500 Euro brutto im zurück*liegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraus*sicht*lich mehr als 50 000 Euro erzielt, wird Umsatz*steuer fällig.
Gewerbe*steuer. Über*steigen die Gewinne jähr*lich 24 500 Euro, verlangen die örtlichen Kommunen auch Gewerbe*steuer.