Selam Arkadaslar,
bugün bu konu hakkinda Avukatimdan email geldi..
Almancan fazla yeterli olmadiğindan tam cözemedim..
1 kismini anladim..Paranin tamamini yatirin.. Hersey kapansin..
Ama ikincisini EUR 6.241,30 anliyamadim..
Eyer beni aydinlatirsaniz cok Sevinecegim Arkadaslar.?



Sehr geehrter Herr,

anbei übersende ich Ihnen ein mir zugegangenes Schreiben der Commerzbank. Diese schlägt einen Vergleich vor. Dieser Vergleich sähe vor, dass Sie zum 31.01.2017 das Restdarlehen in Höhe von EUR 22.316,64 zurückzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung würde nicht anfallen. Gleichzeitig würde die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und der Commerzbank beendet. Etwaige weitere Verbindlichkeiten gegenüber der Bank wären ebenfalls zum 31.01.2017 abzulösen. Hier wäre zu klären, ob solche Verbindlichkeiten bestehen. Diesbezüglich bitte ich um Mitteilung.

*

Mit dieser Vereinbarung würden Sie auf weitergehende Ansprüche, gerichtet auf Nutzungsentschädigung verzichten. Hierbei handelt es sich nach meinen Berechnungen um einen Betrag in Höhe von EUR 6.241,30. Die Berechnung habe ich auf der Grundlage der Annahme einer Verzinsung von 2,5 % über Basiszinssatz angestellt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vermutung, da Sie keine Kenntnis darüber haben können, welche die Bank mit Ihren Zahlungen tatsächlich verdient hat. Der Bank steht es im Zweifel offen, nachzuweisen, dass sie einen geringeren Gewinn gemacht hat. Sollte dies gelingen, so stünden Ihnen nicht die errechneten EUR 6.241,30, sondern ein geringerer Betrag zu.

*

Vorteil des vorgelegten Vergleichsvorschlags wäre, dass die Angelegenheit in Ihrem Sinne kurzfristig abgeschlossen werden könnte und Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigungszahlung aus dem Darlehen aussteigen könnten. Sie würden auch Zinsen sparen, insbesondere wenn Sie das Darlehen aus Eigenmitteln zurückzahlen könnten. Nachteilig bei dieser Lösung wäre, dass Sie auf weitergehende Ansprüche (Nutzungsentschädigung) verzichten, die Sie ggf. in einem besseren Vergleich oder aber einem gerichtlichen Verfahren erlösen könnten, wobei hier nochmals darauf hinzuweisen ist, dass der errechnete Betrag von der Bank widerlegt werden kann und der sodann bestehende Anspruch auch erheblich geringer sein könnte.

*

Ich darf Sie bitten, mir angesichts der von der Bank sehr kurz bemessenen Stellungnahmefrist (13.01.2017) kurzfristig mitzuteilen, ob Sie zu den vorgelegten Konditionen einen Vergleich wünschen. In diesem Falle würde ich ebenfalls kurzfristig Ihre Rechtsschutzversicherung um Zustimmung zu dieser Regelung bitten.

*

Mit freundlichen Grüßen