Alıntı hOrOz Nickli Üyeden Alıntı Mesajı göster
anlamadığım niye Amtsgericht değil de direkt Landsgericht
diğer bir nokta da Gerichtsvollzieher in der Schweiz Almanya ne işi var ...

bekle bakalım ne çikacak yoksa senden para kapmaya mı çallışıyorlar
Ebay e bildir
http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI....xpirationDate=


bakalim onlar bu konuda ne diyorlar ?

Verkäufer dürfen von Käufern nicht verlangen, bestimmte Bewertungen oder detaillierte Verkäuferbewertungen abzugeben.
Außerdem dürfen Verkäufer nicht verlangen, dass Käufer ihre abgegebene Bewertung oder detaillierte Verkäuferbewertung zurückziehen.
http://pages.ebay.de/help/policies/f...extortion.html
Ebay in yazisi söyle;

Sehr geehrter Herr .......,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie benötigen unsere Unterstützung, weil Sie dem Verkäufer eine negative Bewertung für den Artikel 261534212389 abgegeben haben und der Verkäufer nun mit dem Landgericht droht und möchte, dass Sie die Gerichtskosten und die Kosten für die Löschung der Bewertung bezahlen. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Zuerst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie eBay als Käufer nutzen und einen großen Beitrag für die Entwicklung unserer Plattform leisten. Ich habe gesehen, dass Sie eBay seit fünf Jahren nutzen. Ihr Bewertungsprofil zeigt, dass Sie ein sehr zuverlässiger Käufer sind.

Ich kann Ihre Situation sehr gut nachvollziehen und es tut mir Leid, dass Sie beim Handel auf eBay eine unerfreuliche Erfahrung mit einem anderen Mitglied gemacht haben.

Die Abgabe der Bewertung bei eBay ist freiwillig.

Bei einer Transaktion trägt der Käufer das größere Risiko, weil er einer unbekannten Person Geld überweist, bevor er den erworbenen Artikel erhält. Daher sind gerade für Käufer ehrliche Bewertungen ihrer Vorgänger wichtig, um die Qualität und Seriosität eines Verkäufers einschätzen zu können.

Wenn ein Käufer einen Fall eröffnet oder niedrige detaillierte Bewertungen hinterlässt, drückt er damit aus, dass er mit dem Kauf nicht vollkommen zufrieden war.

Allerdings liegt es in der Entscheidung jedes eBay-Mitglieds, ob und wann es eine Bewertung abgibt. Wir können und möchten uns hier nicht einmischen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.

Ich habe den Sachverhalt genau überprüft und festgestellt, dass diese Bewertung bereits entfernt wurde. Dieser Vorgang ist nicht mehr rückgängig zu machen und kann auch nicht durch eine erneute Bewertung ersetzt werden. Dafür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Wir werden Ihren Verkäufer selbstverständlich auf die Einhaltung unserer Grundsätze hin überprüfen und bei jeglichen Verstößen mit angemessenen Maßnahmen reagieren. Diese können aus einer Verwarnung, einem Online-Lehrgang zum passenden Thema, aber auch aus einer Einschränkung oder einem kompletten Ausschluss von eBay bestehen.

Leider dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über unsere Maßnahmen gegen einzelne Nutzer erteilen. Genauso sind diese auch nicht immer öffentlich sichtbar. Wenn Sie mit uns über dieses Thema sprechen möchten, stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Telefonat zur Verfügung.

Herr Eroglu, ich bitte Sie um Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen, dass diese Angelegenheit sich doch noch zu Ihrer Zufriedenheit abschließt.


Mit freundlichen Grüßen

Nina Wassermeyer
eBay-Sicherheitsteam