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vavoo


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Konu: Araba Aldım Takyan Automibile Mannheimdan sorunlu çıktı

Konulanmış Görüntüleme

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  1. #17
    Tecrübeli Üye
    Üyelik tarihi
    10 Haziran 2015
    Mesajlar
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    57 mesaja 67 teşekkür aldı
    Sen Avkata git bak nasil cabuk yapalar arabani



    Auch beim Gebrauchtwagenkauf haben Sie, wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch Gewährleistungsansprüche nach § 434 BGB ff. Lediglich die Gewährleistungsfrist kann nach § 475 BGB durch den Händler wirksam auf ein Jahr verkürzt werden. Dies ist in Ihrem Fall auch erfolgt.

    Soweit nun die Lichtmaschine an Ihrem Fahrzeug defekt ist, handelt es sich um einen Sachmangel, nach § 434 I BGB, da Sie ein Fahrzeug mit einer funktionierenden Lichtmaschine gekauft haben. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nur gewöhnliche Verschleißteile. Die Lichtmaschine zählt sicherlich nicht dazu.

    Zu Ihrer ersten Frage also: Ja, es liegt ein Sachmangel vor, die Lichtmaschine fällt unter die Gewährleistungspflicht. Der Gewährleistungsanspruch ist auch noch nicht verjährt.

    Zu Ihrer zweiten Frage:

    Bei der Geltendmachung müssen Sie sich an eine gesetzlich bestimmte Reihenfolge halten.

    Sie müssen als erstes Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen. Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die Verpflichtung hat den Mangel zu beheben, also die defekte Lichtmaschine zu ersetzen, §§ 437, 439 BGB.

    In Ihrem Fall stellt sich natürlich die Frage des Transportes des Fahrzeuges.

    Hier hat der BGH entschieden, dass der Ort der Nacherfüllung bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung dort ist, wo sich das nachzubessernde Werk vertragsgemäß befindet (BGH, Urteil v. 8.1.2008, X ZR 97/05, NJW-RR 2008, 724).

    Das bedeutet für Sie, dass sich der Verkäufer um den Transport des Fahrzeuges kümmern muss oder das Fahrzeug vor Ort zu reparieren hat.

    Sie müssen also zur Durchsetzung der Nachbesserung nur dem Verkäufer mitteilen wo sich das Fahrzeug befindet.

    Eine Verpflichtung des Verkäufers die Reparaturkosten zu übernehmen soweit Sie die Mängelbeseitigung selbst durchführen, besteht nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Verkäufer den Mangel selbst beseitigen.

    Führen Sie die Mängelbeseitigung durch, so haben Sie leider keinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Bitte beachten Sie dies unbedingt.

    Soweit sich der Verkäufer weigert den Mangel zu beseitigen, können Sie den Verkäufer auf durchführung der Nachbesserung verklagen. Sie können jedoch auch den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. In Fall des Rücktritts oder der Kaufpreisminderung müssen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen setzen und androhen, dass Sie nach Fristablauf eine Leistung ablehen werden.

    Läuft diese frist ab, so können Sie dann die Minderung des Kaufpreises erklären oder aber vom Vertrag zurücktreten, also den gesamten Kaufvertrag rückabwickeln.

    Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen


    Hans-Georg Schiessl
    Rechtsanwalt

  2. Musti üyemize teşekkür edenler:

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