Selam.

Alman Vatandaslarina Sozialhilfe alsanizda esinizi getirme hakkiniz var.

Türk Vatandasi olsaydaniz olmazdi, o yüzden korkmaniza gerek yok.

Eger Türkiyede Alman konsoloslugu sorun yaparsa , Avkukat ile isinizi "Härtefallreglung" hizlandirirsiniz.

Ama sorun olacagini sanmiyorum. Esiniz Terminini beklesin, ona göre hareket edersiniz.

Kod:
Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher können nachziehen, wenn eine gültige Eheschließung erfolgte und der Nachziehende mindestens 18 Jahre alt ist. 
Im Gegensatz zum Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer ist die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht notwendig. 
Ist der Deutsche zum Beispiel Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"), kann er dennoch seinen ausländischen Ehegatten oder 
Lebenspartner nachziehen lassen.