ARBEITSRECHT
Rechtliche Unterschiede von Mehrarbeit zu Überstunden
22.06.2015Redaktion fachanwalt.de (4)
Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitnehmer neben seiner regulären Arbeitszeit weitere Stunden für seinen Arbeitgeber leisten muss. In der Gesellschaft wird dann gesagt, dass der Arbeitnehmer Überstunden oder Mehrarbeit leisten musste. Beide Begriffe werden als Synonym füreinander verwendet, was jedoch falsch ist.
Was sind Überstunden?
In der Regel besitzen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, indem eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden festgelegt ist. Dies hat der Angestellte als vertragliche Pflicht zu erbringen. In manchen Situationen kann es jedoch vorkommen, dass die Arbeitszeit nicht ausreicht und der Mitarbeiter weiter Stunden seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Tut er das, so leistet er Überstunden.
Überstunden liegen demnach vor, wenn der Angestellte die vertragliche Arbeitszeit überschreitet.
Was ist dann die Mehrarbeit?
Mehrarbeit ist zum Verständnis auch eine Form von Überstunden, allerdings besteht ein feiner Unterschied. Mehrarbeit liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes immer dann vor, wenn die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Es werden somit die gesetzlichen Grenzen bei einer Mehrarbeit kurzzeitig missachtet. Aufgrund dieser Missachtung ist eine Mehrarbeit auch nicht grenzenlos möglich. So ist es beispielshalber werdenden Müttern untersagt Mehrarbeit zu leisten. Auch Jugendlichen kann eine Mehrarbeit nur bis zu einer bestimmten Grenze auferlegt werden.
Zeitliche Grenzen für Überstunden
Überstunden dürfen in Deutschland nicht zur Regel werden. Dementsprechend enthält das Arbeitszeitgesetz Vorschriften, die Höchstgrenzen festlegen. Nach § 3 ArbZG beträgt die Arbeitszeit maximal 8 Stunden täglich.
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit jedoch auf insgesamt 10 Stunden verlängert werden. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Grenzen des Gesetzes beachtet werden. So darf innerhalb der letzten 6 Monate im Durchschnitt lediglich acht Stunden täglich gearbeitet worden sein. Ist dies nicht der Fall, dann sind Überstunden gesetzlich nicht zulässig.
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu machen?
Sofern eine vertragliche Regelung im Arbeitsvertrag fehlt, sind Mitarbeiter in der Regel nicht verpflichtet zusätzliche Stunden zu arbeiten. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Beschäftigte Überstunden leistet. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn dem Unternehmer andernfalls ein erheblicher Schaden droht.
Das Thema Überstunden ist sehr sensibel und kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten. Sollte es zu Problemen kommen, ist es ratsam einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen
REDAKTION FACHANWALT.DE