Dogruda 1 cocuk almanyada dogmus ve 1974 senelerde cocuklara 12 ay sayiyorlar ki yani 5 seneden 4 sene eksik kaliyor. Ama söyle bir durumda var, annen ve baban bosandilarsa babayin emeklilige ödedigi primleri bölmeleri gerekirdi. Bunu bir arastir ve böylece annen 5 seneyi doldurmus olabilir.
Bak burda emekli kasasi bu konuya aciklik getirmis:
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Scheidung im Ausland
Ist Ihre Ehe im Ausland geschieden worden, kann ein deutsches Familiengericht den Versorgungsausgleich nachträglich durchführen. Das geschieht nicht automatisch. Mindestens einer der ehemaligen Partnerinnen oder Partner muss den Versorgungsausgleich beantragen. Wichtigste Voraussetzung:
Sie oder Ihre frühere Partnerin oder Ihr früherer Partner besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder besaßen sie zum Zeitpunkt der Schließung der Ehe beziehungsweise der Lebenspartnerschaft.
Besitzen Sie, Ihre frühere Partnerin oder Ihr früherer Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit und erfüllen die obige Voraussetzung nicht, dann gelten folgende Voraussetzungen für den Versorgungsausgleich:
Sie oder er (Antragsgegner) hat den Antrag auf Ehescheidung vom Gericht nach dem 31. August 1986 erhalten (erfolgte dies vor dem 1. September 1986, ist ein Versorgungsausgleich zwar ebenfalls möglich, aber unter anderen Voraussetzungen).
Sie oder Ihre ehemalige Partnerin oder Ihr ehemaliger Partner haben deutsche Rentenansprüche erworben.
Das Land, in dem Sie geschieden wurden, kennt keinen Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich widerspricht nicht der Billigkeit. Das heißt, er gefährdet nicht die wirtschaftliche Lebensgrundlage der ehemaligen Partnerin oder des ehemaligen Partners.